Winterdienst |
Es ist eine lästige Pflicht im Winter: Bei Minusgraden morgens früh aus dem Haus zu gehen und den Gehweg von Schnee und Eisglätte zu befreien. Dennoch sollte diese Pflicht niemand auf die leichte Schulter nehmen - ob Eigentümer oder Mieter.
Wir sorgen dafür, dass Ihre Wege, Parkplätze und Zufahrten auch im Winter schnee- und eisfrei bleiben. Auch bei plötzlichem Wintereinbruch oder lang anhaltendem Schneefall ist auf uns Verlass.
Wir kommen Ihren Räum- und Streupflichten als Teil der Verkehrssicherungspflicht nach.